Was ist Zapfenwein?
Bei einem Zapfenwein ist ein faulender, unangenehmer Geschmack wahrnehmbar. Dieser wird in den meisten Fällen durch mikrobiologische Tätigkeiten im Zapfen, manchmal auch im Wein selber verursacht.
Zapfenwein wird rückvergütet
Zapfenwein wird grundsätzlich rückvergütet. Kunden, die einen Zapfenwein innerhalb von 24 Stunden nach Öffnen der Flasche bei Fruchtlänge 7 melden, erhalten eine Gutschrift im Wert des beanstandeten Weines. So gehen Sie vor:
Melden Sie bitte den Zapfenwein schriftlich per Fax (055 253 11 99) oder via Kontaktformular. Zapfenwein-Meldungen sind Vertrauenssache. Im Einzelfall erhalten Sie die Gutschrift, ohne dass Fruchtlänge 7 die Beanstandung überprüft.
Beim Gastronomen wird der Betreuer den rechtzeitig beanstandeten Wein beim nächsten Besuch zwecks interner Qualitätskontrolle zurücknehmen.